Kluge Köpfe beraten Sie hier: Rechtsanwälte
Ratgeber - Medizinrecht
Aktuelle Ratgeber
Übersicht
Medizinrecht
Fachanwälte für Medizinrecht in DüsseldorfRechtsanwältin Valerie Eiberg
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen
Medizinrecht
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte - Fachanwälte für MedizinrechtRechtsanwältin Valerie Eiberg
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Medizinrecht
Neues Recht für Patientenverfügung zum 01.09.2009 in Kraft getretenRechtsanwalt Peter W. Vollmer
Nach jahrelangen Diskussionen hat sich der Gesetzgeber überraschend kurzfristig zu einer Regelung entschlossen, mit der die Bestimmungen über Patientenverfügung Gesetzesinhalt werden. Bislang bestand hierzu lediglich Einzelfallrechtsprechung, die zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Teilweise wird mit der nunmehrigen Regelung die Rechtsprechung der Obergerichte umgesetzt. Im Kern beschränkt sich allerdings die gesetzliche Regelung im neuen § 1901 a BGB darauf, möglichst konkrete Festlegung in einer Patientenverfügung zu fordern. Da mündliche Erklärungen irrelevant sind, bedarf eine Patientenverfügung zum einen der Schriftlichkeit, entgegen einer starken ... weiter lesen