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Ratgeber - Staatsangehörigkeitsrecht
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Staatsangehörigkeitsrecht
Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien (Ausbürgerung)Rechtsanwältin Valentina Momcilovic
Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ( Ausbürgerung ) wird am häufigsten durch einen Rechtsanwalt in Serbien oder durch eine kompetente diplomatische-konsularische Vertretung außerhalb Republik Serbien eingeleitet.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ( "Amtsblatt RS", Nr. 135/2004, 90/2007 i 24/2018 ) kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem ... weiter lesen