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Unfallversicherung
Für enge Verwandte gibt es kein Unfallschutz bei häufiger Kinderbetreuung Experten-Branchenbuch.de
Halle (jur). Enge Familienangehörige stehen bei der regelmäßigen unentgeltlichen Betreuung kleiner Kinder ebenso wenig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie die betreuten Kinder. Ein Unfallversicherungsschutz kommt allenfalls dann infrage, wenn die Betreuungsperson beim Jugendamt für die Kindertagespflege registriert ist und die Behörde gegebenenfalls die Sachkompetenz prüfen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. März 2017 (Az.: L 6 U 58/14).
Konkret ging es um einen tragischen Unfall eines Kleinkindes aus dem Raum Stendal. Da die Mutter sich beruflich umorientierte und auch der Vater sich ... weiter lesen