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Wehrrecht
Wehrpflichtrecht: Musterung, Widerspruch, Zeitgewinn, Bundeswehr, Ausmusterung, Verweigerung, Zurückstellung, Nichtheranziehung, FreistellstellungRechtsanwalt LL.M.Marcus Richter
Wehrpflichtrecht: Musterung, Widerspruch, Zeitgewinn, Bundeswehr, Ausmusterung, Verweigerung, Zurückstellung, Nichtheranziehung, Freistellstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine im Verwaltungsrecht und insbesondere im Wehrrecht - Wehrpflichtrecht - Kriegsdienstverweigerungsrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Baiker ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Das Wehrpflichtrecht ist ein Teil-Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts.
Grundsätzlich ist es möglich, gegen den Musterungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen und anschließend ein Klageverfahren durchzuführen. Gem. § 33 Abs. 2 WPflG hat der Widerspruch gegen den ... weiter lesen