MIETRECHT
Rechtshilfe per Mausklick vom BGH gestärkt
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Karlsruhe. Sogenannte Legal-Tech-Angebote, die über Internetplattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen zur Verfügung gestellt werden, wurden vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) erneut gestärkt. Mit Urteil vom Freitag, 11. März 2022, bestätigten die Richter in Karlsruhe, dass auch von Inkassodienstleistern solche Plattformen betrieben werden dürfen (Az.: VIII ZR 122/21). Hierin liege kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Damit gelang der Berliner Conny GmbH erneut ein wichtiger Erfolg. Die Firma stellt Legal-Tech-Angebote zu Miete, Abfindungen und Kontogebühren bereit. Sie ist unter anderem Nachfolgerin der ehemaligen Lexfox GmbH und der Internetplattform „wenigermiete.de“. Mieter können dort ihre mutmaßlichen Forderungen aufgrund zu hoher Mietzahlungen an die Conny GmbH abtreten. Die GmbH kann diese dann ihrerseits gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Im Erfolgsfall bekommt die Conny GmbH eine Provision, zwischenzeitlich konnte in der Vergangenheit auch eine Gebühr anfallen.
Die Conny GmbH ist ebenso wie früher die Lexfox ebenfalls als Inkassodienstleister registriert. Das Landgericht Berlin meinte daher in einem Mietstreit, dass das Unternehmen solche Legal-Tech-Angebote nicht machen dürfe. Dies sei nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur zugelassenen Anwälten vorbehalten.
Vom BGH wurde dieser Ansicht nicht gefolgt und die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben. Der Anwaltsvorbehalt gelte bei Geldstreitigkeiten nur für die „Forderungsabwehr“, nicht jedoch für das Geldeintreiben. Wenn die Conny GmbH hier die Herabsetzung der Miete für ihre Kunden auf ein nach dem Mietendeckel höchstes zulässiges Maß verlangt, dann gehe jedoch zunächst nur darum, die bisher überzahlte Miete zurückzufordern. Es ändere nichts daran, dass dies auch Auswirkungen auf zukünftige Mietzahlungen hat. Auch künftig zu hohe Mietzahlungen würden jeweils erneut Rückforderungen auslösen.
Der BGH bekräftigte mit dem nun schriftlich veröffentlichten Urteil vom 19. Januar 2022 eine vorherige Entscheidung zur Lexfox GmbH (Urteil vom 27. November 2019, Az.: VIII ZR 285/18) .
Die Karlsruher Richter verwiesen den neuen Streit zurück an das Landgericht Berlin. Dies Gericht soll überprüfen, ob eine Abtretung von möglichen Rückforderungen rechtswirksam erfolgte und falls ja, inwieweit die Miete wirklich zu hoch gewesen ist.
Quelle: © Experten-Branchenbuch.de