MARKENRECHT
Rechtsschutz für eingetragene Marken in Spanien
Autor: Karl H. Lincke - Abogados
Definition einer eingetragenen Marke
Eine Marke verleiht Produkten und Dienstleistungen eine unverwechselbare Kennzeichnung.
Durch die Eintragung einer Marke wird dem Markenhalter das alleinige Nutzungsrecht über die Marke zugeschrieben; gleichzeitig wird die Verwendung der Marke durch dritte Personen verboten. Der Markenschutz ist unverzichtbar um zu verhindern, dass andere Personen außer dem Markeninhaber die in ein Produkt oder eine Dienstleistung getätigten Investition ausnutzen oder kopieren.
In Spanien erhält man das Recht über eine Marke zum Zeitpunkt ihrer Registrierung. Der Rechtsschutz für eine Marke gilt in Spanien über 10 Jahre und ist immer wieder erneuerbar.
Eigenschaften von eingetragenen Marken
Damit eine Markenzeichnung eingetragen werden kann, muss Anspruch genügen, das Produkt oder die Dienstleistung zu symbolisieren und zu repräsentieren.
Bei einer Marke handelt es sich um einen Namen oder eine bildliche Darstellung, aber auch ein Geräusch kann als Marke eingetragen werden.
Anforderungen an die eingetragenen Schutzmarken
Die Schutzmarke muss rechtskonform sein
- d.h., der Markenname darf der öffentlichen Politik nicht widersprechen oder moralisch verboten sein.
Eine Handelsmarke darf nicht täuschend sein
- d.h. nicht irreführend, was die Produkteigenschaften und Qualitäten betrifft.
Eine Markenbezeichnung muss unverwechselbar sein
- d.h. es kann sich nicht um eine Beschreibung handeln oder um Begriffe und Ausdrücke, die allgemein zur Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden.
Der Markenname muss zur Verfügung stehen
- d.h. bereits bestehende Markenrechte dürfen dadurch nicht beschädigt werden: Markennamen, Copyrights, Firmenname etc.
Abschließend ist zu erwähnen, dass eine Handelsmarke nur innerhalb des Fachbereichs geschützt ist, dessen Produkt- oder Dienstleistungskategorie zum Zeitpunkt der Registrierung gewählt wurde.
Reichweite des Rechtsschutzes von eingetragenen Marken
Nationale Handelsmarken
Eine nationale Handelsmarke ist die einfachste Lösung um Rechtsschutz für die Marke eines Produktes oder einer Dienstleistung in Spanien zu erhalten.
Die Anfrage wird vor dem spanischen Patentamt gestellt. Im Anschluss daran wird die Anfrage öffentlich gemacht um es dritten Personen zu ermöglichen, dagegen Einspruch zu erheben.
Wird der Antrag akzeptiert und registriert, ist der Halter der Handelsmarke davor geschützt, dass Dritte die eingetragene Marke auf spanischem Staatsgebiet für die angegebene Produktkategorie verwenden.
Europäische Handelsmarken
Die europäische Handelsmarke ist ein einheitlicher Rechtsschutz für die gesamte Europäische Union. Der Antrag auf Registrierung einer Handelsmarke wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt gestellt.
Wurde die Registrierung einer Marke in einem Mitgliedsstaat zurückgewiesen, da sie fehlerhaft, zu beschreibend oder täuschend war oder vorher bestehende Markenrechte verletzt, wird auch die Eintragung in allen anderen Mitgliedsstaaten verhindert.
Wird die Registration einer Marke akzeptiert, ist das Markenrecht im Anschluss auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union geschützt.
Internationale Handelsmarken
Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken schützt Handelsmarken auf internationaler Eben.
Hierbei muss der Antrag nur in einer Sprache gestellt werden. Die Marke wird durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum in einem der beteiligten Länder registriert und durch die jeweiligen nationalen Ämter überprüft.
Die internationalen Handelsmarken hängen von der ursprünglichen nationalen Handelsmarke ab. Der garantierte Rechtsschutz entspricht dem auf nationaler Ebene. Verliert die nationale Marke ihren Rechtsschutz, geht dieser auch auf internationaler Ebene verloren.
Nutzungsrechte an einer Handelsmarke
Der Besitzer einer Handelsmarke hat das alleinige Nutzungsrecht über diese.
Fälschungen einer eingetragenen Marke sind ein Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums. Hierbei handelt es sich um Imitationen oder Reproduktionen des Produkts oder der Dienstleistung ohne vorherige Zustimmung seitens des Markenrechthalters.
Diese Verfahren werden innerhalb der nationalen Rechtsprechung durchgeführt, auf deren Staatsgebiet die Fälschung aufgedeckt wird. Dass heißt, wird ein Betrugsfall in Spanien festgestellt, wird er vor die spanischen Gerichte gebracht, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale, europäische oder internationale Marke handelt.