URHEBERRECHT
rka Abmahnung verstehen und richtig handeln
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Post von rka: Was hinter der Filesharing-Abmahnung steckt
Eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei rka Rechtsanwälte trifft Betroffene oft unerwartet. Der Vorwurf lautet in den meisten Fällen auf Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing. Doch was bedeutet das genau und wie ist die Rechtslage? Ein verständlicher Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen.
Was ist Filesharing und warum ist es illegal?
Filesharing bezeichnet den Tausch von Dateien über sogenannte Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke). Nutzer laden dabei nicht nur Dateien (z.B. Computerspiele, Filme, Musik) herunter, sondern stellen diese gleichzeitig anderen Nutzern wieder zum Upload zur Verfügung.
Genau hier liegt das rechtliche Problem: Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers stellt eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG dar und ist illegal. Die Kanzlei rka vertritt Rechteinhaber wie die PLAION GmbH und mahnt diese Verstöße konsequent ab.
Die Bausteine einer rka-Abmahnung
Ein typisches Schreiben von rka enthält mehrere Forderungen:
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen versprechen, die Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß würde eine hohe Vertragsstrafe fällig.
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Zahlung eines Vergleichsbetrags: Dieser Betrag setzt sich aus den Anwaltskosten für die Abmahnung und einem Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammen. Die Summen sind oft hoch angesetzt.
Die Kanzlei ist dafür bekannt, ihre Forderungen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen, was die Kosten für den Abgemahnten explodieren lassen kann. Ignorieren ist daher keine Option.
Warum Sie die beigefügte Erklärung nicht unterschreiben sollten
Die von rka vorformulierte Unterlassungserklärung ist aus Sicht des Abgemahnten fast immer nachteilig. Sie ist oft zu weit gefasst und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden, selbst wenn Sie die Tat nicht begangen haben.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt, wie ihn die Kanzlei Kramarz stellt, wird eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen. Diese erfüllt den Zweck, einen Rechtsstreit zu vermeiden, enthält aber kein Schuldeingeständnis und schränkt Ihre Pflichten auf das absolut Notwendige ein.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht. Mit 15 Jahren Erfahrung im IT- und Urheberrecht bieten wir Ihnen eine fundierte und strategische Beratung. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder schreiben Sie uns an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir helfen Ihnen, sicher durch dieses komplexe Verfahren zu navigieren.