STEUERRECHT
Rückforderung zu viel gezahlter PlusValia
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Das Oberste Gericht von Castilla- La Mancha (Verwaltungskammer) hat mit Urteil vom 17. April 2012 (Rec 393 / 2010) entschieden, dass die von der Gemeinde Cuenca angewandte Formel zur Berechnung der anfallenden gemeindlichen Wertzuwachssteuer - PlusValia - bei der Übertragung einer Immobilie von Todes wegen nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.
Da ähnliche Formeln auch in anderen Gemeinden Spaniens verwandt werden (z.B. Madrid), hat die Entscheidung für die Praxis unter Umständen erhebliche Bedeutung. Die Gemeinde hat gegen die Entscheidung Berufung zum höchsten spanischen Gericht – Tribunal Supremo (TS) - eingelegt. Sollte das TS die Entscheidung des OLG bestätigen, könnte sich die Rückforderung zu viel gezahlter Steuern empfehlen.