VERKEHRSRECHT
Schleudertrauma auch bei leichten Auffahrunfällen möglich
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Berlin (DAV). Eine der häufigsten Folgen von Autounfällen ist eine Verletzung der Halswirbelsäule. Doch bei nur leichten Zusammenstößen ist es umstritten, ob ein sogenanntes Schleudertrauma (HWS-Syndrom) auftreten kann. Für einen Verletzten wird es dann schwer, vor Gericht Schmerzensgeld einzuklagen. Das Landgericht (LG) Offenburg hat jetzt in einem Urteil vom 16. Juli 2002 (AZ: 1 S 169/01) entschieden, dass eine Halswirbelsäulenverletzung auch bei leichten Auffahrunfällen grundsätzlich nicht auszuschließen sei.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hat die Klägerin bei einem leichten, unverschuldeten Unfall mit einer Geschwindigkeitsänderung von 8-9 km/h behauptet, eine Halswirbelsäulenverletzung erlitten zu haben. Sie sei sechs Wochen lang arbeitunfähig gewesen und habe unter Schmerzen im Halswirbelbereich sowie unter Sehstörungen gelitten. Das Gericht gab ihr Recht und hat ihr trotz des anscheinend harmlosen Unfalles ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen.
Zwar komme es, wenn das Fahrzeug aufgrund des Aufpralls nur um weniger als 10 km/h beschleunigt werde, im Regelfall zu keinen Verletzungen. Trotzdem, so die Richter, müsse jeder Einzelfall genau überprüft werden. Mit diesem Urteil wendet sich das LG gegen die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Hamm. Dieses hatte eine Verletzung bei derartigen geringen Zusammenstößen grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechtsprechungen hierzu.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de