URHEBERRECHT
Schreiben der Kanzlei Kraft / Pula Parking d.o.o. Pula, Kroatien
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Informationen zu einer Forderung der Kanzlei Kraft aus Berlin Im Auftrag der Pula Parking d.o.o.
aufgrund angeblicher unbefugter Parkplatznutzung in Pula (Kroatien)
Die Anwaltskanzlei Patrick Kraft aus Berlin vertritt angeblich die Pula Parking d.o.o., diese soll Verwalter der öffentlichen Stell- und Parkplätze der Stadt Pula in Kroatien sein. In deren Auftrag fordert die Kanzlei für das angeblich widerrechtliche Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die dafür fällige Strafgebühr, Rechtsverfolgungskosten sowie Auslagen.
Ereignet haben soll sich der Vorfall im Jahr 2010, das Schreiben des Herrn Kraft erreichte Unseren Mandanten allerdings erst 2014, womit vier Jahre dazwischen liegen. Herr Kraft spricht in seinem Schreiben von einer Verjährungsfrist deren Umfang fünf Jahre beträgt. Außerdem setzt er dem Mandanten eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des Betrags auf sein Konto.
Sollten Sie eine solche Forderung erhalten haben, zahlen Sie auf keinen Fall ohne vorherige Überprüfung
Wenn Sie möchten können Sie sich gerne mit mir
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oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner HOTLINE: 0431 / 591 90 90.