URHEBERRECHT
Sky-Abmahnung wegen illegalem Streaming – was Betroffene jetzt wissen sollten
Autor: Christian Radermacher - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Immer häufiger erhalten sowohl Verbraucher als auch gewerbetreibende Gastronomen eine Abmahnung von Sky über JBB Rechtsanwälte, in der ihnen vorgeworfen wird, Inhalte des Pay-TV-Anbieters ohne gültiges Abonnement über Streaming- oder IPTV-Angebote genutzt zu haben. Die Schreiben sind meist mit kurzen Fristen und hohen Zahlungsforderungen verbunden und sorgen bei Betroffenen für erhebliche Verunsicherung.
Warum verschickt Sky Abmahnungen?
Sky beruft sich auf den urheberrechtlichen Schutz seiner Programme. Nach Auffassung des Unternehmens stellt bereits das Abrufen von Sky-Inhalten über nicht autorisierte Plattformen eine Urheberrechtsverletzung dar. Betroffene sollen deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Geldbetrag zahlen.
In der Praxis ist jedoch entscheidend, ob der behauptete Verstoß tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Haftet der Anschlussinhaber automatisch?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Inhaber eines Internetanschlusses automatisch für jede Nutzung haftet. Tatsächlich kommt es darauf an, wer das Streaming konkret vorgenommen hat. Gerade in Mehrpersonenhaushalten oder bei gemeinsam genutzten Anschlüssen ist eine eindeutige Zuordnung häufig schwierig.
Auch die technische Ermittlung der angeblichen Nutzung – etwa über IP-Adressen – ist rechtlich nicht in jedem Fall belastbar.
Vorsicht bei Unterlassungserklärungen
Besondere Vorsicht ist bei der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Diese ist häufig sehr weit gefasst und kann langfristige rechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, geht unter Umständen ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko ein.
Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und in welcher Form, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Betroffene sollten Ruhe bewahren und die Abmahnung nicht vorschnell akzeptieren. Weder eine sofortige Zahlung noch eine ungeprüfte Unterschrift unter die Unterlassungserklärung sind ratsam. Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob die Forderungen berechtigt sind oder ob Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Fazit
Eine Sky-Abmahnung wegen illegalem Streaming sollte ernst genommen, aber nicht ungeprüft hingenommen werden. Ob tatsächlich eine Haftung besteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In vielen Fällen lassen sich Forderungen ganz oder teilweise abwehren.
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