MEDIENRECHT
Social Media Recht - Wo liegen die Gefahren?
Autor: gulden röttger rechtsanwälte - Rechtsanwalt
Facebook, YouTube, Twitter, Xing, Google + & Co. – Bilder, Videos, Texte, Musik rechtssicher verwenden. Wer Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube, Twitter, Xing und Google + nutzt, will auch Bilder, Videos, Texte und Musik teilen, hochladen oder auf andere Art und Weise rechtssicher verwenden. Unternehmen wie auch Private sollten bei der Nutzung der Sozialen Medien daher insbesondere die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Markenrechte Dritter beachten, um den Erhalt teurer Abmahnungen zu verhindern.
Wie kann man Abmahnungen verhindern?
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Markenrechts- und Wettbewerbsrechtsverstößen sind keine Seltenheit und können enorme Kosten auslösen. Dies kann man verhindern, indem man auf ein paar Dinge achtet.
- Urheberrecht beachten
- Persönlichkeitsrecht beachten
- Markenrecht beachten
- Wettbewerbsrecht beachten
Social Media Recht und Urheberrecht
Wichtig ist, dass man beim Posten von Videos, Bildern oder Texten von fremden Personen das Urheberrecht beachtet.
Ist der Urheber damit einverstanden?
Das sollte im Vorfeld geklärt werden, hierzu sollte man sich die schriftliche Einwilligung des Urhebers besorgen. Ist dies nicht möglich, sieht man am besten von einer Verwendung ab.
Eine weitere Möglichkeit um nicht in Konflikt mit dem Urheberrecht zu geraten ist, wenn das jeweilig verwendete Werk (Video, Bild, Text) unter einer Public Domain (freie Nutzung) oder einer entsprechenden CC-Lizenz (Creative Commons Lizenz) veröffentlicht wird.
Social Media und Persönlichkeitsrecht
Die Persönlichkeitsrechte von Personen können verletzt werden, wenn Bilder oder Videos ohne das Einverständnis der abgebildeten Person online gestellt werden. Dies kann in schwerwiegenden Fällen sogar zu Geldentschädigungsansprüchen führen, so wenn bspw. Nacktbilder oder andere peinliche Bilder (bspw. Party-Suff-Bilder) eines Dritten der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Gleiche kann für falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und sonstige strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen, Nötigungen, Bedrogungen, etc. gelten.
Social Media und Marken
Marken, Logos und Markenprodukte finden sich auf jeder Timeline wider. Hier können Markenrechte verletzt werden. Die Folge können sehr teure Abmahnungen sein, die von den Markeninhabern ausgesprochen werden. Betroffen von Abmahnungen wegen der Verletzung von Markenrechten sind in der Regel Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr anbieten und bewerben. Das ist auch über die Sozialen Medien möglich. Privatpersonen können keine Markenrechte verletzen.
Social Media und Wettbewerbsrecht
Konkurrenten beobachten sich auch in den Sozialen Netzwerken immer genauer. Verstößt ein Konkurrent gegen wettbewerbliche Vorschriften – bspw. durch eine rechtswidrige Werbeaussage, dann kann auch dies abgemahnt werden.
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„Dann rufen Sie mich an. Ich kann Ihnen helfen typische Fehler bei der Nutzung zu vermeiden!“
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- Vermeidung von Abmahnungen
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Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.
Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte und das Medienrecht fokussiert. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, ist Röttger als Blogger und YouTuber tätig.
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