VERKEHRSRECHT
Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück
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Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück (§ 9 Abs. 5 StVO) beruht darauf, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer in der Regel schwerer als beim Abbiegen in eine Straße oder einen öffentlichen Parkplatz erkennen können, wo der Vorausfahrende abbiegen will. Ob die Straße (auch) zu Privatgrundstücken führt, ist demgegenüber belanglos.
OLG-CELLE – Urteil vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 14 U 108/06