URHEBERRECHT
Sozietät POPPE im Auftrag der Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH wegen Nutzung einer urheberrechtlich geschützter Kompositionen
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Schreiben der Sozietät POPPE aus Pinneberg im Auftrag der Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Kompositionen.
Die Sozietät POPPE aus Pinneberg vertritt die Interessen der Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH. Die Sozietät POPPE verschickte nun in ihrem Namen ein Schreiben wegen der Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Komposition, zu deren Verwendung die Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH die Nutzungsrechte habe. Der von dem Schreiben Betroffene soll die Komposition als Hintergrundmusik für ein im Internet eingestelltes Video genutzt haben, ohne die hierfür notwendige Lizenz hinterlegt zu haben. Daher wird um Auskunft über den Erwerb der notwendigen Lizenz gebeten.
Die Sozietät POPPE fordert in dem Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Lizenz auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.