STEUERRECHT
Steuervorteile beim privaten Blockheizkraftwerk
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München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10).
Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet.
Der BFH bestätigte nun, dass die Familie ihr Blockheizkraftwerk als Unternehmen betreiben kann. Entsprechend hatten die obersten Finanzrichter bereits für Solaranlagen entschieden (Urteile vom 11. April 2008, Az.: V R 10/07 und vom 19. Juli 2011, Az.: XI R 21/10, JurAgentur-Meldung vom 9. Oktober 2011).
Die Betreiber berechtigt dies zum vorteilhaften sogenannten Vorsteuerabzug: Nach der Investition bekommen sie zunächst alle in ihren Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer erstattet. Bei Blockheizkraftwerken können sie später auch die im Preis des Brennstoffs enthaltene Umsatzsteuer geltend machen. Auf den verkauften Strom müssen sie im Gegenzug die Umsatzsteuer aufschlagen. Soweit im laufenden Betrieb die vereinnahmte Umsatzsteuer die Vorsteuer übersteigt, muss sie an das Finanzamt abgeführt werden.
In dem neuen Fall war nun streitig, wie Strom und Wärme zu behandeln sind, die die Hauseigentümer und Betreiber der Anlage selbst verbrauchen.
Nach dem Münchener Urteil vom 12. Dezember 2012 gilt die selbst verbrauchte Energie als sogenannte Entnahme. Darauf müssen die Betreiber daher Umsatzsteuer bezahlen. Dabei sind aber nicht die oft sehr hohen Betriebskosten anteilig zu versteuern. Vielmehr wird so getan, als habe das „Unternehmen Blockheizkraftwerk“ dem Privathaushalt Strom und Wärme zu Preisen verkauft, wie sie örtlich bei den großen Energieversorgern üblich sind.
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