VERKEHRSRECHT
Strenge Justiz - bei Dunkelheit unbedingt auf Sicht fahren
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JENA (DAV). Autofahrer sollten bei Dunkelheit vor allem außerorts unbedingt ?auf Sicht? fahren. Mit der Anforderung, man müsse jederzeit auf der überschaubaren Wegstrecke anhalten können, stellt die Rechtsprechung auch im Fall schlecht sichtbarer Hindernisse hohe Hürden auf, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zeigt. Es wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht.
In dem Fall war ein Personenwagen auf einer Bundesstraße nachts gegen eine Kuh geprallt. Der Fahrer starb bei dem Unfall, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Sie klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers sowie gegen die Halterin der Kuh und hatte damit Erfolg.
Der verstorbene Fahrer trug nach Einschätzung der Richter ein Mitverschulden an dem Unfall: Er sei mit 100 bis 115 Stundenkilometer zwar generell nicht nennenswert zu schnell gefahren. Um aber an der fraglichen Stelle noch rechtzeitig vor einem dunklen Hindernis ? die Kuh war nach Feststellung des Gerichts ?völlig schwarz? ? vollends zum Stehen zu kommen, hätte er nach Berechnung eines Sachverständigen maximal 40 Stundenkilometer fahren dürfen. Doch schon eine deutlich niedrigere als die gefahrene Geschwindigkeit hätte die Unfallfolgen glimpflicher ausfallen lassen, meinte das Gericht.
Es bürdete aber auch der Tierhalterin ein Mitverschulden auf: Die Frau hätte den Weidezaun mit einem akkubetriebenen, gegen Diebstahl gesicherten ?Weidezaungerät? sichern lassen müssen, hieß es in dem Urteil. Die montierte Autobatterie als Stromquelle reichte nicht aus, weil sie ? wie geschehen ? einfach zu stehlen war. Angesichts der Nähe des Zauns zu der Bundesstraße wäre eine zusätzliche Einfriedung notwendig gewesen, die den Tieren ein Entkommen unmöglich macht.
Thüringer Oberlandesgericht
Urteil vom 2. Juli 2002
Aktenzeichen: 8 U/ 1247/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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