PRESSERECHT
Teilerfolg für Kardinal Woelki im Streit mit Bild
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Köln (jur). Der Kölner Kardinal und Erzbischof Rainer Maria Woelki hat im Streit um die Berichterstattung der Bildzeitung zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche einen Teilerfolg errungen. Wie das Landgericht Köln in einem am Mittwoch, 18. Mai 2022, verkündeten Urteil entschied, verletzte Bild online in Artikeln mit den Überschriften „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ und „Stoppen sie den Kardinal!“ das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Geistlichen (Az: 28 O 276/21). In einem weiteren Urteil billigte das Landgericht jedoch die Bezeichnungen „Woelki-Skandal“ und „Missbrauchs- und Vertuschungsskandal“ als eine erlaubte Wertung von Bild online (Az.: 28 O 279/21).
Anlass der Berichterstattung waren Vorwürfe gegen einen katholischen Priester, der sich mit einem Minderjährigen auf sexuelle Handlungen eingelassen hatte. Bild online berichtete daraufhin in zwei Artikeln unter den Überschriften „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ und „Stoppen Sie den Kardinal!“ Weiter hieß es: „Ungeachtet dessen beförderte Woelki diesen Sexualstraftäter nur zwei Jahre später zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf“.
Doch diese Äußerung ist ebenso falsch wie die Behauptung, Woelki habe einen Priester befördert, obwohl dieser zuvor einen Kindesmissbrauch gestanden habe, urteilte das Landgericht. So habe der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen. Es habe sich nicht um ein Kind, sondern um einen Jugendlichen gehandelt, „mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen“ gekommen sei.
Es sei auch nicht klar gewesen, ob dem Priester die Minderjährigkeit des Jugendlichen bewusst gewesen sei. Er dürfe daher nicht als „Missbrauchs-Priester“ bezeichnet werden. Daher komme es nicht darauf an, ob Kardinal Woelki von dem Vorfall wusste.
Allerdings dürfe Bild von einem „Woelki-Skandal“ und einem „Vertuschungs- und Missbrauchsskandal“ in der katholischen Kirche sprechen. Dabei handele es sich um zulässige Wertungen im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen. Auch sei der unstreitige Missbrauchsskandal vertuscht worden, indem ein Gutachten hierzu nicht veröffentlicht wurde. Diese Bewertung sei für Woelki auch nicht ehrenrührig.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock