EUROPARECHT
Trinkwasserversorgung darf wichtiger als Naturschutz sein
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Luxemburg (jur). Die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Bewässerung können Eingriffe in europäische Naturschutzgebiete rechtfertigen. Denn beides diene der Gesundheit des Menschen und die Bewässerung könne sich auch günstig auf die Umwelt auswirken, urteilte am Dienstag, 11. September 2012, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C 43/10). Er gab damit weitgehend grünes Licht für die Umleitung des Flusses Acheloos in Westgriechenland.
Seit über 20 Jahren arbeiten griechische Stellen daran, den Acheloos in den Fluss Pineios umzuleiten. Dadurch soll der Pineios den Bedarf an Trinkwasser und Wasser zur Bewässerung im Raum Thessaloniki besser decken können. Zudem soll der Fluss zur Energiegewinnung genutzt werden. Allerdings gilt der Acheloos als bedeutendes Flussökosystem und wurde von Griechenland als Naturschutzgebiet von europäischem Rang nach Brüssel gemeldet.
Dennoch kann die Versorgung des Menschen mit Wasser Vorrang haben, urteilte der EuGH. Das Naturschutzrecht der EU ziele vorrangig auf den Erhalt der biologischen Vielfalt ab. Griechenland müsse daher untersuchen, welche Auswirkungen die Verlegung des Flusses auf Tiere und Pflanzen hat und müsse dann alles tun, um die Arten zu erhalten. Danach müssten dann die griechischen Gerichte entscheiden, ob der Eingriff in die Natur zugunsten der menschlichen Wasserversorgung gerechtfertigt ist.
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