VERKEHRSRECHT
Unfall im Ausland ? Wer zahlt?
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Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto Versicherungsschutz in ganz Europa und in Anliegerstaaten des Mittelmeers. Folglich hat sie sämtliche Schäden auszugleichen, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in einem dieser Länder verursacht und verschuldet. Hält man sich mit einem deutschen Auto außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, sollte man sich entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft.
Während die Haftpflichtversicherung dafür sorgt, dass Schäden, die Versicherungsnehmer verursachen, gegenüber dem Geschädigten reguliert werden, dient die Kaskoversicherung dem Ausgleich von Schäden, die am eigenen Fahrzeug eingetreten sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schäden vom Versicherungsnehmer selbst oder einem Dritten verursacht wurden. Der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung gilt ebenso wie in der Haftpflichtversicherung in ganz Europa und einigen Anrainerstaaten des Mittelmeers. In der Regel werden Schäden im Ausland nicht so umfassend reguliert wie in Deutschland. Um so mehr empfiehlt es sich, wenigstens für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes eine Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de