VERKEHRSRECHT
Unfallopfer erhält 350.000 ? Schmerzensgeld
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BERLIN (DAV). Opfer von Verkehrsunfällen können mit mehr Schmerzensgeld rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold (Aktenzeichen 9 O 265/98) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Mit dem Urteil, das schon am 15. Mai 2003 fiel, sprachen die Richter einem Schwerstbehinderten eine in dieser Höhe bislang ungewöhnliche Schmerzensgeldsumme von 350.000 ? zu.
In dem Fall hatte der damals 19-jährige Mann betrunken eine Straße überquert und war von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Er erlitt ein schweres Hirntrauma mit einem Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung. Seitdem ist der Mann bettlägerig, kann weder sprechen noch schlucken und sich nur mit zwei Fingern verständlich machen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes sei gerechtfertigt, da es nicht länger allein vom Verschulden des Schädigers abhängig gemacht werden kann. Vielmehr müsse auch der Grad der Verletzung als Maßstab herangezogen werden, so die Richter. Somit könne es auch hohe Schmerzensgelder geben, wenn das Opfer eine Mitschuld oder den Schädiger nur eine geringe Schuld trifft. Schließlich könne schon der kleinste Fehler im Straßenverkehr schwerste Folgen haben.
Über den Schmerzensgeldanspruch klärt ein Verkehrsrechtsanwalt auf.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de