INTERNATIONALES RECHT
Urheberrecht in Bosnien und Herzegowina
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Urheberrecht in Bosnien und Herzegowina
Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes einen umfassenden Schutz gegen die Übernahme von Dritten. Wohl kaum ein anderes Recht wird im Internet häufiger verletzt als das Urheberrecht. Texte, Musik, Bilder oder auch Grafiken fast alles wird im Internet trotz Schutz kopiert. Durch die Digitalisierung hat das Urheberrecht in den letzten zehn Jahren einen großen Bedeutungszuwachs erfahren.
Das Urheberrecht regelt juristisch das geistige Eigentumsrecht und schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Urheber können anderen Personen Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Das Urheberrecht ist jedoch eine Spezialmaterie. Urheberrecht erfordert Spezialisten. Urheberrechtliche Probleme gehören in die Hände eines Rechtsanwalts.
Der zentrale Begriff des Urheberrechts ist der des Werks. Ein Schutz besteht nur dann, wenn es sich bei dem Schutzgegenstand um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt. Das Vorliegen eines Werks setzt nach dem Gesetz dreierlei Voraus: Es muss einen geistigen Inhalt besitzen, eine bestimmte Ausdrucksform und es muss sich darin eine gewisse Individualität widerspiegeln. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist das Werk, beziehungsweise der Urheber davor geschützt, dass andere dieses Werk nachahmen oder verändern. Dem Urheber stehen dann in aller Regel Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu.
Egal, ob es um Nutzungsrecht, Verwertungsrecht, Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht, Lichtbild oder Lichtbildwerk, Bildrecht, Fotorecht, das Recht auf Privatkopie, die GEMA oder GVL als Verwertungsgesellschaften, um Plagiate oder ähnlich geht, auf die Kompetenz und Erfahrung eines Fachanwalts für Urheberrecht und Medienrecht können Sie sich verlassen.
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