URHEBERRECHT
Urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Motion E-Services GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Motion E-Services GmbH aus Hamburg wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln vertreten die Interessen der Motion E-Services GmbH. Sie verschickten nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern, deren Urheber die Motion E-Services GmbH sein soll, vorgeworfen wird. Der von der Abmahnung Betroffene soll über eBay eine Jacke der Marke Dreimaster angeboten haben und dabei eine Fotografie der Motion E-Services GmbH ohne Genehmigung verwendet haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und die Vernichtung der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.