URHEBERRECHT
Urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Motion E-Services GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Motion E-Services GmbH aus Hamburg wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln vertreten die Interessen der Motion E-Services GmbH in allen Fragen des Urheberrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie verschickten nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern, deren Urheber die Motion E-Services GmbH sein soll, vorgeworfen wird.
Der von der Abmahnung Betroffene soll über eBay unter zwei Artikelnummern Jacken der Marke "Schmuddelwedda" angeboten haben und dabei insgesamt 10 Originalfotografien der Motion E-Services GmbH verwendet haben. Nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte handelt es sich bei diesen Fotografien um Lichtbildwerke nach § 2 UrhG, deren alleinige Verwertungsrechte der Motion E-Services GmbH zustünden. Die unberechtigte Verwendung der Bilder in den eBay-Verkaufsangeboten würden demnach eine Verletzung der Nutzungsrechte darstellen.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigelegt worden. Zudem wird der Betroffene zur Entfernung der Fotografien aus den gegenständlichen Angeboten aufgefordert. Auch wird Auskunft über den Umfang der Nutzung der Lichtbilder gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.