ZIVILRECHT
Verbotene Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
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Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.04.2004, Az. 7 WF 792/04
Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen des zuzustellenden Schriftstücks in den Briefkasten ist in analoger Anwendung des § 178 II ZPO unwirksam, wenn der Briefkasten vom Zustellungsempfänger und vom Prozessgegner gemeinsam benutzt wird.