MEDIENRECHT
Verleumdung in Online-Bewertungen – wie Sie sich gegen Rufschädigung wehren
Autor: Christian Radermacher - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Online-Bewertungen haben großen Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Kunden. Ein einziger negativer Eintrag kann das Vertrauen nachhaltig beschädigen und zu erheblichen Umsatzverlusten führen. Besonders problematisch sind Bewertungen, die nicht auf wahrer Kritik beruhen, sondern gezielt den Ruf eines Unternehmens oder einer Person mittels Verbreitung unwahrer Tatsachen schädigen sollen. Hier sprechen Juristen von Verleumdung – einer besonders gravierenden Form der Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Die KANZLEI 441 aus Nürnberg ist bundesweit tätig sowie auf Reputationsschutz und Äußerungsrecht spezialisiert und zeigt, wie Sie gegen verleumderische Online-Bewertungen vorgehen.
Was ist Verleumdung?
Rechtlich ist die Verleumdung in § 187 StGB geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand über eine andere Person bewusst falsche Tatsachen behauptet und diese geeignet sind, den Ruf des Betroffenen zu schädigen. Anders als bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) weiß der Verfasser bei einer Verleumdung, dass seine Behauptung unwahr ist – und verbreitet sie dennoch.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein ehemaliger Geschäftspartner schreibt in einer Google-Bewertung, das Unternehmen habe Kunden systematisch betrogen, obwohl er genau weiß, dass dies nicht der Fall ist. Ziel ist nicht die sachliche Kritik, sondern die nachhaltige Schädigung des Ansehens.
Die Besonderheit bei Online-Bewertungen
Das Internet bietet durch seine Reichweite und Schnelligkeit ein ideales Umfeld für Rufschädigung. Eine verleumderische Bewertung kann innerhalb von Minuten von hunderten oder tausenden Personen gelesen werden. Selbst wenn sie später gelöscht wird, bleibt der Schaden oft bestehen – sei es durch zwischengespeicherte Inhalte, geteilte Screenshots oder den bleibenden Eindruck bei Lesern.
Hinzu kommt: Plattformen wie Google oder Bewertungsportale sind zunächst neutrale Host-Provider und handeln erst, wenn sie auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werden. Das bedeutet für Betroffene, dass sie selbst aktiv werden müssen.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Gegen eine Verleumdung können Betroffene sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vorgehen.
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Strafrechtliche Schritte:
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Erstattung einer Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
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Ermittlung des Täters über die Plattform oder technische Auskunftsersuchen.
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Zivilrechtliche Schritte:
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Unterlassungsanspruch: Verhindert die erneute Verbreitung der falschen Tatsachen.
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Löschungsanspruch: Entfernung der Bewertung von der Plattform.
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Schadensersatz oder Geldentschädigung: Bei erheblichen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht denkbar.
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Gerade im Zivilrecht ist ein schnelles Vorgehen entscheidend, um die weitere Verbreitung zu stoppen.
Der richtige Ablauf in der Praxis
Wer eine verleumderische Bewertung entdeckt, sollte zunächst alle relevanten Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Uhrzeit und URL, ggf. auch weitere Beiträge oder Nachrichten, die den Kontext verdeutlichen. Hierfür eignet sich das Browser-PlugIn Atomshot nach hiesiger Ansicht gut. Anschließend empfiehlt es sich, die Bewertung rechtlich prüfen zu lassen.
Eine spezialisierte Kanzlei wie die KANZLEI 441 kann dann gezielt den Plattformbetreiber zur Löschung auffordern und gleichzeitig den Verfasser abmahnen. Wird nicht reagiert, kann der Unterlassungsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden – häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung, sofern die Eilbedürftigkeit noch gegeben ist, welche bist rund einen Monat nach Kenntnisnahme besteht.
Warum anwaltliche Unterstützung unverzichtbar ist
Plattformen reagieren oft zögerlich oder mit standardisierten Ablehnungsschreiben, wenn Löschungsanträge ungenau oder unvollständig sind. Eine juristisch fundierte Begründung, die sowohl auf die Rechtslage als auch auf die Plattformrichtlinien eingeht, erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Die KANZLEI 441 hat langjährige Erfahrung im Bereich des Online-Reputationsschutzes und kennt die rechtlichen wie auch praktischen Wege, um verleumderische Inhalte schnell und wirksam zu entfernen.
Fazit
Verleumdung in Online-Bewertungen ist kein Kavaliersdelikt – sie ist strafbar und kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wer schnell reagiert, Beweise sichert und sich professionelle Unterstützung holt, kann seinen guten Ruf verteidigen und weiteren Schaden verhindern.
Die KANZLEI 441 unterstützt Sie bundesweit dabei, falsche und rufschädigende Bewertungen zu löschen und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
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