Verwaltungsgericht Koblenz: Beamtenbesoldung unzureichend und verfassungswidrig
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Koblenz (jur). Das Verwaltungsgericht Koblenz hält die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz und ihre derzeit nur geringen Erhöhungen für unzureichend und verfassungswidrig. Mit einem am Donnerstag, 9. Januar 2014, veröffentlichten Beschluss legte es daher die Klage eines Staatsanwalts dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor (Az.: 6 K 445/13.KO).
Nach einem Landesgesetz aus 2011 wird die Besoldung der Landesbeamten in Rheinland-Pfalz von 2012 bis 2016 jährlich um jeweils ein Prozent angehoben. Dagegen klagte ein Leitender Oberstaatsanwalt.
Er macht geltend, seit 1983 sei die Beamtenbesoldung um 25 bis 30 Prozent hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben. Die Erhöhung um jetzt nur noch ein Prozent pro Jahr laufe real auf eine Kürzung hinaus. Dies verletze den verfassungsrechtlichen Anspruch der Staatsdiener auf eine „amtsangemessene Alimentation“.
Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 12. September 2013 ist das Verwaltungsgericht Koblenz dem gefolgt. Das Grundgesetz verpflichte das Land zu einer Besoldung, die es den Beamten erlaube, ihre Aufgaben „in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit“ zu erfüllen. Um „im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern“, müsse die Besoldung zudem „einem Vergleich mit der freien Wirtschaft standhalten“.
Dem werde die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz nicht gerecht. Sie werde „greifbar von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt“ und sei damit „nicht mehr amtsangemessen“. Im konkreten Fall bleibe die Besoldung des Leitenden Oberstaatsanwalts „um mindestens 17,8 Prozent“ hinter dem Einkommen vergleichbarer Beschäftigter außerhalb des öffentlichen Dienstes zurück.
Das Verwaltungsgericht Koblenz setzte das Verfahren daher aus und legte die Besoldungsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Die unterste Besoldungsstufe für Beamte im Einfachen Dienst liegt in Rheinland-Pfalz seit Anfang 2014 bei 1.892 Euro, für Beamtenanwärter bei 882 Euro pro Monat. Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient in Rheinland-Pfalz derzeit je nach Berufserfahrung 3.592 bis 5.827 Euro, ein Vorsitzender Richter 4.369 bis 6.356 Euro. Der klagende Leitende Oberstaatsanwalt wird nach Besoldungsgruppe R3 bezahlt; seine Vergütung beträgt danach seit Jahresbeginn 2014 6.990 Euro pro Monat.
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