VERWALTUNGSRECHT
Vier Fachmärkte in einem Gebäude bilden ein Einkaufszentrum
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Neustadt/Weinstraße (jur). Vier Fachmärkte unter einem Dach bilden ein Einkaufszentrum. Auch getrennte Eingänge ändern daran nichts, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 5. August 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 3 K 861/13.NW). Es verhinderte damit eine Umgehung der Bauplanung.
Konkret lehnte das Verwaltungsgericht die Erteilung eines Bauvorbescheids für vier Fachmärkte „unter einem Dach“ in Waldfischbach-Burgalben ab. Der Ort hat 4.800 Einwohner und liegt gut 20 Kilometer südwestlich von Kaiserslautern.
In einem Gewerbegebiet sind dort bereits die Lebensmitteldiscounter Aldi und Lidl ansässig. Eine Immobiliengesellschaft plante daneben den Bau von vier Fachmärkten: einem Drogeriemarkt, einem Schuhgeschäft und einem Bekleidungsgeschäft mit jeweils 790 Quadratmetern sowie einem weiteren Textilgeschäft mit 580 Quadratmetern.
Ab 800 Quadratmetern gelten Geschäfte als „großflächiger Einzelhandel“. Solcher ist laut Landesplanung in Burgalbern nicht zugelassen.
Der Landkreis Südwestpfalz verweigerte aber auch so die Zustimmung. Die vier Geschäfte bildeten ein gemeinsames Einkaufszentrum, das mit insgesamt rund 2.950 Quadratmetern Verkaufsfläche die Schwelle zum großflächigen Einzelhandel weit überschreite.
Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt. Das Bauvorhaben sei als Einkaufszentrum zu qualifizieren und widerspreche daher dem Bebauungsplan. Alle vier Geschäfte hätten zwar getrennte Eingänge, würden von Besuchern aber als einheitliches Einkaufszentrum empfunden. Dieser Eindruck werde durch einen gemeinsamen Parkplatz und einen gemeinsamen überdachten Vorplatz der vier Fachmärkte verstärkt.
Auch würden sich alle vier Geschäfte optimal gegenseitig ergänzen. Gemeinsam mit den bereits vorhandenen Lebensmitteldiscountern entstehe eine „Sogwirkung“, die laut Bauplanung nicht gewollt sei, so das Verwaltungsgericht Neustadt in seinem Urteil vom 7. Juli 2014.
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