Vorhaltekosten nach einem Unfall: So verhindern Sie Kürzungsversuche der Versicherung
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben besonders gewerbliche Fahrzeughalter (wie Speditionen, Taxiunternehmen oder Handwerksbetriebe) Anspruch auf den sogenannten Nutzungsausfallschaden. Wenn kein Mietwagen beansprucht wird, sondern ein betriebsbereites Ersatzfahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark zum Einsatz kommt oder das Fahrzeug ungenutzt stillsteht, entstehen dennoch Kosten: die Vorhaltekosten.
Doch in der Praxis zeigt sich: Versicherungen versuchen regelmäßig, diese Ansprüche drastisch zu kürzen oder gänzlich abzulehnen.
Was sind Vorhaltekosten eigentlich?
Vorhaltekosten decken die fixen Kosten ab, die auch dann anfallen, wenn das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Dazu zählen:
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Versicherungsprämien und Kfz-Steuern
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Zinsen für das investierte Kapital
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Garagen- oder Stellplatzmieten
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Allgemeine Verwaltungskosten für die Vorhaltung der Betriebsbereitschaft
Die Strategie der Versicherer
Versicherungen argumentieren oft, dass die Vorhaltekosten zu hoch angesetzt seien oder gar kein konkreter Schaden entstanden sei, weil der Fuhrpark ohnehin nicht ausgelastet war. Ohne detaillierte Nachweise wird dieser Posten daher gerne als Erstes gestrichen.
So hilft ein KFZ-Gutachten gegen Kürzungen
Ein unabhängiges KFZ-Gutachten ist das effektivste Werkzeug, um Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen. Und so funktioniert es:
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Exakte Klassifizierung: Der Gutachter ermittelt die genaue Fahrzeuggruppe (z. B. nach Sanden/Danner/Küppersbusch). Da Vorhaltekosten je nach Fahrzeugtyp (LKW, Transporter, Spezialfahrzeug) stark variieren, ist diese technische Einordnung essenziell.
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Feststellung der Ausfalldauer: Im Gutachten wird die technisch notwendige Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungsdauer verbindlich dokumentiert. Das nimmt der Versicherung die Grundlage, den Zeitraum willkürlich zu kürzen.
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Beweissicherung: Das Gutachten dient als beweissichere Grundlage für die Kalkulation. Es belegt schwarz auf weiß, dass das Fahrzeug betriebsbereit war und nur aufgrund des Unfalls ausfiel.
Experten-Tipp: Verlassen Sie sich bei gewerblichen Schäden nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung. Bestehen Sie auf einen unabhängigen Sachverständigen. Nur so wird sichergestellt, dass die Vorhaltekosten auf Basis technischer Fakten und aktueller Tabellenwerte berechnet werden – und nicht nach den Sparvorgaben der Versicherung.