STRAFRECHT
Wann werden meine Punkte in Flensburg gelöscht?
Autor: J.D. Wagner - Rechtsanwältin
Wann werden meine Punkte gelöscht?
Ihre Eintragungen in Flensburg in der Verkehrssünderkartei bleiben nicht ewig.
Die Tilgungs-/Löschungsfrist beträgt bei Bußgeldentscheidungen 2 Jahre, wenn keine weitere Eintragung vorliegt, welche die Löschung hemmen würde.
Eine solche Hemmung liegt z.B. vor, wenn innerhalb dieser zwei Jahre weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten eingetragen werden. Dann erfolgt die Löschung erst dann, wenn alle eingetragenen Bußgeldbescheide löschungsreif wären.
Beachten Sie jedoch: Es gibt eine 12 monatige Überliegefrist. Das heißt, dass die Löschung auch dann gehemmt ist, wenn Sie eine neue tat vor Ablauf der normalen Tilgungsfrist begehen und diese bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer Eintragung führt.
Bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen beträgt die Löschungsfrist 5 Jahre, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen oder einem Fahrerlaubnisentzug steht. Dann beträgt die Löschungszeit sogar 10 Jahre.
Wann beginnt die Löschungsfrist?
Bei Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist ab dem tag zu laufen, ab dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, oder aber, wenn Sie Einspruch eingelegt haben, mit dem Tag, an dem die Entscheidung des Amtsgericht rechtskräftig wird.
Bei Verkehrsstrafsachen beginnt die Frist mit dem Tag des Urteils, bzw. mit dem Tag, an dem der Richter den Strafbefehl unterzeichnet hat, möglicherweise also auch schon vor Rechtskraft.
Letztlich werden die Bußgeldbescheide, die wegen anderer Taten, als wegen Überschreitung der 0,5 Promille Grenze oder wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmittel verhängt worden sind, maximal nach 5 Jahren gelöscht.
Wie viele Punkte sind auf meinem Konto?
Wieviele Punkte Sie gesammtelt haben, können Sie kostenlos und auf Antrag unter Beifügung einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises beim
Kraftfahrt-Bundesamt
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg erfagen.
Die Aukunft wird nur schriftlich und nicht telefonisch erteilt. Ihr Anwalt kann diese Auskunft unter Vorlage einer Vollmacht gern für Sie einholen.
Rechtsanwaltskanzlei J.D. Wagner
Schiffgraben 17
30159 Hannover
http://www.jdwagner.de
t: 0511 54 36 83 83
f: 0511 54 36 83 84
24h / 7 Tage: 0163 69 100 10