MARKENRECHT
Warum ist das Markenrecht so wichtig ?
Autor: Denise Himburg - Rechtsanwältin
Marken sind von enormer Bedeutung in unserer heutigen Wirtschaftsordnung. Im modernen marktwirtschaftlichen Wettbewerb müssen Unternehmen in der Lage sein, ihre Produkte von denen anderer auf den ersten Blick unterscheidbar zu machen. Über Marken lässt sich das Produktimage insgesamt bestimmen und transportieren. Sorgfältig ausgewählte, einprägsame, gezielt aufgebaute und gepflegte Marken dienen der Wiedererkennung von Produkten und daher der Kundenbindung.
Das "Markenrecht" sollte daher von Beginn an auf der To-Do-Liste stehen, wenn es um die Gründung von Unternehmen oder die Markteinführung von (neuen) Produkten oder Dienstleistungen geht. Bestmöglicher Markenschutz setzt eine Markeneintragung voraus. Im Markenrecht gilt dabei der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Markenanmeldungen sollten daher nicht aufgeschoben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Dritte Ihr mit Mühen und Kosten aufgebautes Zeichen als Marke anmelden und sodann von Ihnen Unterlassung der Markennutzung und Schadensersatz verlangen. In diesem Fall müssten Sie Ihre Produkte umbenennen, Ihre Werbung und Webseiten ändern sowie Printmedien vernichten. All dies ist mit erheblichen Folgekosten verbunden.
Als Markeninhaber müssen Sie für einen beständigen Markenschutz sorgen. Sie müssen darauf achten, dass Ihre Marke nicht durch unerlaubte Nutzung durch Dritte an Wert verliert. Marken stellen nicht selten einen erheblichen, manchmal auch den einzigen Wert eines Unternehmens dar. Sie müssen daher gegen Markenrechtsverletzungen konsequent zügig vorgehen, wollen Sie keine Verwässerung Ihrer Marke riskieren.
Vor einer Markenanmeldung ist zu prüfen, ob Ihre Wunschmarke schutzfähig ist, andernfalls lehnt das Markenamt die Eintragung ab; die Anmeldegebühren erhalten Sie nicht zurück. Ferner sollte mit einer Markenrecherche geprüft werden, ob es bereits ältere identische oder ähnliche Marken gibt (Kollisionsgefahr). Andernfalls drohen Widersprüche gegen Ihre Markenanmeldung bzw. Löschungsverfahren gegen Ihre eingetragene Marke sowie teure Abmahnungen aus Marken. Die Markenämter prüfen nicht von sich aus, ob Ihre Marke Markenrechte Dritter verletzt.
Egal, ob Sie Produktte selbst anbieten, Werbung für Dritte, kommerzielle Webseiten oder Social Media Auftritte betreiben. Bei all diesen Handlungen müssen Sie Markenrechte Dritter beachten. Nutzen Sie unerlaubt Marken Dritter, begehen Sie eine Markenverletzung. In diesem Fall drohen Abmahnungen und Klagen. Diese sind mit erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden. Daher sollte zur Vermeidung von Markenstreitigkeiten auf die Nutzung von Marken Dritter verzichtet oder Markenlizenzverträge abgeschlossen werden.
Die Hinzuziehung eines Markenanwalts ist daher in zahlreichen Fällen angezeigt. Wir beraten zahlreiche Unternehmen und Startups in allen Fragen rund um Themen Markenrecht, Kennzeichechtecht, Domainrecht und Zulässigkeit der Nutzung fremder Marken in der Werbung und im Internet.
Haben auch Sie Fragen zum Markenrecht oder eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir helfen auch Ihnen.
Rechtsanwältin Denise Himburg
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