ARBEITSRECHT
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten
Autor: Tanja Fuß - Rechtsanwältin
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind.
Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich meist nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne Ansprüche (z. B. Prämie, Weihnachtsgeld) zudem Ausschlussfristen zu beachten. Diese können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein.
Meldung als arbeitssuchend bei Arbeitsagentur
Nicht vergessen werden sollte auch die schnelle Meldung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu bekommen.
Ziele einer Kündigungsschutzklage
Im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, ob Sie das Arbeitsverhältnis wirklich fortsetzen möchten oder es Ihnen um eine möglichst hohe Abfindung und ein gutes Zeugnis geht.
Vorgehen bei angedrohter Kündigung
Sofern der Arbeitgeber bisher eine Kündigung nur angedroht hat, sollte abgeklärt werden, ob man einfach abwartet und ggf. gegen die spätere Kündigung beim Arbeitsgericht klagt oder ob man mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandelt. Beim Aufhebungsvertrag ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Ansprüche (z.B. Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämie, Zeugnis) eindeutig geregelt sind. Vorteil eines Aufhebungsvertrages ist, dass man alle offenen Punkte selbst regeln kann und somit nicht von einem Richter und seiner Entscheidung abhängig ist. So kann beispielsweise der Wortlaut des auszustellenden Zeugnisses vereinbart, die Höhe der zu zahlenden Abfindung festgelegt und eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Auf der anderen Seite muss bei Formulierung und Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages darauf geachtet werden, dass eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglichst vermieden wird.
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