WETTBEWERBSRECHT
Was tun bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung trifft viele Unternehmer:innen unvorbereitet. Sie kommt meist per Post – mit kurzer Frist, der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und oft einer saftigen Rechnung für Anwaltskosten. Doch was steckt eigentlich dahinter – und wie sollte man reagieren?
Grundlage solcher Abmahnungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es schützt Verbraucher:innen sowie Mitbewerber:innen vor irreführender Werbung, falschen Angaben oder gesetzeswidrigem Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Besonders häufig abgemahnt werden Fehler auf Webseiten oder in Online-Shops – z. B. unvollständige Impressen, unklare Preisangaben oder fehlende Hinweise auf Widerrufsrechte.
Oft kommen Abmahnungen von Mitbewerbern oder von sogenannten Wettbewerbsverbänden. Ihr Ziel: Marktverzerrungen beseitigen – doch nicht selten entsteht der Eindruck, dass es eher um das Generieren von Gebühren geht. Das Schreiben wirkt auf viele Betroffene einschüchternd – insbesondere durch die gesetzten Fristen und die rechtliche Sprache.
Doch nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Manchmal beruhen sie auf falschen Tatsachen oder es bestehen ernsthafte Zweifel an der Aktivlegitimation des Abmahners. Auch die Höhe der geforderten Kosten oder die Formulierung der Unterlassungserklärung kann angreifbar sein.
Deshalb gilt: Keine Panik – aber auch nicht abwarten. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Das bedeutet ein Gerichtsverfahren mit zusätzlichem Kostenrisiko. Gleichzeitig sollte niemand vorschnell zahlen oder unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist sehr weit gefasst – sie kann zu Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen führen, selbst bei kleinen technischen Fehlern.
Besser: den Fall durch eine:n Rechtsanwalt:anwältin mit Erfahrung im Wettbewerbsrecht prüfen lassen. Oft lassen sich überzogene Forderungen zurückweisen oder mit dem Abmahner eine einvernehmliche Lösung finden. In vielen Fällen genügt auch eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“, die das Risiko für den Abgemahnten deutlich reduziert.
Zusätzliche Informationen, Hintergründe und Handlungsempfehlungen zu diesem Thema bietet die Website der Kanzlei Kramarz.
Checkliste
- • Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
- • Abmahnschreiben juristisch prüfen lassen.
- • Fristen beachten – sonst drohen gerichtliche Schritte.
- • Eigene Unterlagen und Beweise sichern.
- • Rechtsberatung durch spezialisierten Anwalt einholen.