SOZIALRECHT
Wegen verweigerter Personalien 100 Euro Geldbuße
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München (jur). Wer sich weigert, der Polizei seine Personalien anzugeben, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Mit einem am Montag, 23. April 2018, bekanntgegebenen Urteil verhängte das Amtsgericht München eine Strafe von 100 Euro gegen einen Hotelier (1120 OWi 273 Js 207051/17). Schweigen, so fasst die Pressestelle des Gerichts zusammen, ist eben nicht immer Gold, sondern kann auch Silber kosten.
Im konkreten Fall war es zu einem Streit des Hoteliers mit einem Gast gekommen. Der hatte über das Internet gebucht und bereits gezahlt und verlangte sein Geld zurück. Schließlich rief der Gast die Polizei.
Hotelier verweigerte Auskunft über Personalien
Gegenüber den Beamten erklärte der Hotelier, der Gast habe keinen Ausweis vorgelegt, so dass er das Meldeformular nicht ordnungsgemäß habe ausfüllen können. Als die Beamten nun ihrerseits den Hotelier um die Personalien baten, verweigerte aber auch er die Auskunft. Er sei der „Hauseigentümer“, und wie der Gast sollten auch die Polizisten das Haus verlassen.
Die Verschwiegenheit kostet den Hotelier nun 100 Euro, urteilte am 6. März 2018 das Amtsgericht München. Zwar habe der Mann angegeben, er sei der „Hauseigentümer“ – eine eindeutige Auskunft sei dies aber nicht gewesen. Denn im Sprachgebrauch und der konkreten Situation habe das heißen können, dass er tatsächlich der Besitzer des Hauses ist, der Pächter, der Geschäftsführer des Hotels, oder dass er einfach für die Hotelleitung auftrete.
Bei der Bemessung des Ordnungsgeldes hielt die Richterin dem Hotelier die allgemein erhitzten Gemüter zugute, erhöhend wirkte sich dagegen sein „barsches Verhalten“ aus.
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