WETTBEWERBSRECHT
Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K.
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Kanzlei Schroeder aus Kiel im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K. (Sitz in Hamburg) wegen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten bei Verkäufen auf der Internetplattform "eBay.de".
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der Firma Ernst Westphal e.K., welche die Betreiberin eines Fachhandels für den Bedarf von Uhrmachern und Ersatzteilen von Uhren ist. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform" eBay.de" einen unternehmerischen Handel von Uhren und Schmuck, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als "privat" auf der Internetplattform "eBay.de", handelt bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einer Anbieterkennzeichnung. Zudem mangele es an einer Widerrufsbelehrung, einen Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht und den sog. OS-Link. Die Kanzlei Schroeder sieht darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Gefordert wird das Unterlassen eines solchen Verhaltens und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von der Kanzlei Schroeder Ersatz der entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.