IMMOBILIENRECHT
Welche Möglichkeiten hat ein deutscher Staatsbürger Immobilien in Dänemark zu erwerben?
Autor: Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Grundvoraussetzungen für den Kauf von Immobilien in Dänemark
Grundsätzlich darf Sie nur dann Immobilien in Dänemark kaufen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in Dänemark haben oder zuvor mindestens fünf Jahre lang (insgesamt) in Dänemark gewohnt haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie ohne besondere Genehmigung eine ganzjährige Wohnimmobilie erwerben.
Sonderregelungen für EU-Bürger
Als deutscher Staatsbürger und EU-Bürger gelten Sonderregelungen.
Als EU-Bürger können Sie oft Immobilien in Dänemark erwerben, ohne zuvor dort gewohnt zu haben, wenn der Kauf mit folgenden Umständen zusammenhängt:
1) Sie wollen in Dänemark arbeiten (Arbeitnehmer), 2) Sie möchten sich mit festem Wohnsitz in Dänemark niederlassen 3) Sie wollen ihr eigenes Unternehmen/ Gesellschaft in Dänemark gründen, 4) Sie erbringen oder erhälten Dienstleistungen in Dänemark, 5) Sie möchten hier studieren oder 6) Sie verfügen über ausreichende Mittel um sich selbst zu versorgen.
EU-Aufenthaltsrecht und EU-Registrierungsbescheinigung
Es ist eine Voraussetzung, dass Sie die Aufenthaltsbedingungen gemäß den EU-Vorschriften zur Freizügigkeit erfüllen.
Sie beantragen bei SIRI (Behörde für Internationale Rekrutierung und Integration) die Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments, das belegt, dass Sie berechtigt sind sich in Dänemark aufzuhalten.
Sie füllen einen Antrag auf EU-Aufenthalt aus und reichen ihn bei SIRI (Behörde für internationale Rekrutierung und Integration) ein.
Anschließend vereinbaren Sie einen Termin bei SIRI, wenn Sie persönlich erscheinen müssen.
Die Bearbeitungszeit bei SIRI beträgt etwa 30 Tage.
Es wird unter anderem zwischen folgenden Arten von EU-Aufenthalten unterschieden: EU-Aufenthalt als Arbeitnehmer, EU-Aufenthalt als Student, EU-Aufenthalt als Selbstständiger, EU-Aufenthalt als Person mit ausreichenden Mitteln, EU-Aufenthalt als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, EU-Aufenthalt als Dienstleister für ein Unternehmen.
Die Immobilie muss ein ganzjähriger Wohnsitz und kein Ferienhaus sein
Um ohne Sondergenehmigung kaufen zu können, muss die Immobilie außerdem als tatsächlicher Wohnsitz und ganzjähriger Wohnsitz des Käufers genutzt werden.
Die Immobilie darf kein Ferienhaus sein, da EU-Bürger in der Regel ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Justizministeriums kein Ferienhaus in Dänemark kaufen dürfen.
Die Genehmigung zum Kauf von Ferienhäusern erfordert die Erfüllung bestimmter Bedingungen.
Ich verweise auf meinen früheren Artikel: Können wir ein Ferienhaus in Dänemark kaufen?
Vorgehensweise
In der Praxis wird der Kaufvertrag oft schon vor dem Umzug nach Dänemark abgeschlossen.
Die Vorgehensweise kann oft wie folgt aussehen:
- Zukunftspläne und Arbeit sowie Finanzen/Budget werden festgelegt.
- Die Möglichkeiten für den Erwerb einer geeigneten Immobilie werden geprüft.
- Es wird eine Zusammenarbeit mit einem Anwalt in Dänemark aufgebaut, der beim Kauf der Immobilie und bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Umzug nach Dänemark sowie dem Kontakt zu den Behörden behilflich sein können.
- Besichtigung interessanter Immobilien und Entscheidung über den Kauf
- Der Anwalt prüft den Entwurf des Kaufvertrags und die Anhänge zum Vertrag, und der Kaufvertrag wird von verschiedenen Bedingungen abhängig gemacht
- Der Kaufvertrag wird endgültig abgeschlossen
- Sie beantragt und erhält eine EU-Aufenthaltsgenehmigung bei SIRI.
- Nach dem Umzug erhält Sie eine Sozialversicherungsnummer und eine Gesundheitskarte und
- Sie eröffnet ein Bankkonto in Dänemark.
Es kann von Vorteil sein, die Immobilie vor Erhalt des EU-Aufenthaltsrechts zu kaufen. Dazu muss Ihr Anwalt sicherstellen, dass der Kaufvertrag entsprechend formuliert ist und die relevanten Bedingungen für den Kauf enthalten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie vom Kauf zurücktreten können, wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist.
Finanzierung der Immobilie
Die Finanzierung einer Immobilie in Dänemark setzt sich häufig wie folgt zusammen: 80 % Hypothekendarlehen, 15 % Bankdarlehen und 5 % Eigenkapital.
Die Hypothekenbanken führen ihre eigene unabhängige Bonitätsprüfung der Immobilie und des Antragstellers/Käufers durch.
Der Zinssatz für Hypothekendarlehen liegt derzeit bei 3–4 % für ein festverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von 20–30 Jahren. Der Zinssatz für variable Darlehen ist niedriger und liegt derzeit bei 2,2–2,6 %.
Beim Kauf eines Hauses in Dänemark ist es üblich, dass der Käufer eine Vorabgenehmigung bei seiner Bank eingeholt hat. Dies kann beim Kauf der Immobilie von großem Vorteil sein.
Anforderungen nach dem Kauf der Immobilie
Die Übertragung der Immobilie muss im Grundbuch eingetragen werden, und in diesem Zusammenhang muss der Käufer eine schriftliche Erklärung abgeben, dass der Käufer die Bedingungen erfüllt.
Die Immobilie/Wohnung muss vom Käufer als ganzjähriger Wohnsitz genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie normalerweise nach Dänemark ziehen und sich mit festem Wohnsitz registrieren lassen müssen.
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.