SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Wenn der Bolide einen Kollaps erleidet
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Zur Haftung des Werkstattbetreibers für einen nach einer durchgeführten Tuning-Maßnahme eingetretenen Motorschaden
Kurzfassung
Des Autonarren Alptraum: Statt der begehrten PS-Steigerung ein kapitaler Motorschaden nach einem vorgenommenen Chip-Tuning. Doch der Tuning-Experte haftet nur, wenn der Schaden auf der Tuning-Maßnahme beruht.
Das musste ein Sportwagenbesitzer jetzt erfahren. Das Landgericht Coburg wies seine Schadensersatzklage von rund 20.000 € gegen eine auf Kfz-Tuning spezialisierte Werkstatt ab. Ursache für den Motorschaden war nämlich nicht die Leistungssteigerung des Wagens, sondern eine Beschädigung des Katalysators. Und hierfür war der Werkstattbetreiber nicht verantwortlich.
Sachverhalt
Dem stolzen Besitzer des Nissan-Sportwagens 300 ZX waren die 283 PS zu lasch. In der Tuning-Werkstatt des späteren Beklagten wurde das Gefährt durch ein Chip-Tuning auf 340 PS aufgemotzt. Nur vier Tage später erlitten der Bolide einen kapitalen Motorschaden und sein Herr einen Schock. Sofort bezichtigte er den Werkstattbetreiber der Pfuscherei. Dieser lehnte seine Schadensersatzforderung aber ab, habe der Motorschaden doch mit dem Tuning nichts zu tun.
Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Coburg sah nach Beweisaufnahme die Version des Beklagten als erwiesen an. Durch den beauftragten Kfz-Sachverständigen stehe fest, dass eine nicht ohne weiteres erkennbare Vorschädigung des rechten Vorkatalysators den Motorschaden verursacht habe. Durch die PS-Erhöhung sei der Motor zwar stärker beansprucht worden, das Chip-Tuning sei aber korrekt vorgenommen worden. Der Beklagte hafte auch nicht deshalb, weil er den Nissanbesitzer nicht auf eine eventuelle Lebenszeitverkürzung des Motors durch das Tuning hingewiesen habe. Der autobegeisterte Kläger habe nämlich eingeräumt, dies gewusst zu haben.
Fazit
Zuweilen gilt auch für den Autoliebhaber: Weniger wäre mehr.
(Urteil des Landgerichts Coburg vom 08.07.2003, Az: 22 O 763/00; rechtskräftig)