EHEVERTRAG
Wenn es einfach nicht mehr passt, ist eine Scheidung oft die letzte Möglichkeit
Autor: Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht
Braucht man für die Eheschließung keine anwaltliche Beratung, so braucht man für die Ehescheidung jedoch zumindest einen Rechtsanwalt, der dann letzten Endes auch den Scheidungsantrag für Sie stellen kann. In einvernehmlichen Scheidungen kann eine Ehescheidung jedoch grundsätzlich auch mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dabei kann eine Ehe grundsätzlich jedoch erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erfolgen. Eine Trennung in diesem Sinne bedeutet die Trennung von "Tisch und Bett". Es reicht daher für eine Trennung nicht aus, dass lediglich keine sexuelle Beziehung mehr besteht. Zwar ist auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich, jedoch wird dies regelmäßig schwierig zu bewerkstelligen sein. Es bietet sich daher an, sich nach einer Trennung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Die Kosten für eine solche Beratung dürfen für einen Verbraucher gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht höher als 190 € zzgl. der Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % liegen. Häufig zahlt auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung das Honorar für eine solche Erstberatung. Auch im Hinblick auf etwaige Unterhaltsansprüche oder Verpflichtungen bietet sich ein solches Erstberatungsgespräch durchaus an. Rechtsanwälte für Familienrecht finden Sie im Internet oder in entsprechenden Printverzeichnissen.