VERKEHRSRECHT
Wer auffährt hat doch nicht immer Schuld!
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Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft.
Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel zeigte Grün. Der Beklagte fuhr dem klägerischen Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h voraus. Im Kreuzungsbereich bremste der Beklagte unvermittelt, ohne verkehrsbedingten Grund, zum Stillstand ab. Die nachfolgende Klägerin fuhr auf. Ein weiteres Fahrzeug konnte ein Auffahren gerade noch vermeiden. Für die Richterin war in diesem Fall unerheblich, dass die Klägerin mit zu geringem Abstand dem Fahrzeug des Beklagten gefolgt war. Dies sei im Großstadtverkehr zulässig, weil beim Anfahren bei Grün so losgefahren werden dürfe, wie die Fahrzeuge stehen, sonst würde die Grünphase nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert.
Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt hinzuzuziehen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de