GUTACHTEN
Wer darf ein Kfz-Wertgutachten erstellen?
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
zuletzt bearbeitet am:
Ob beim Autoverkauf, im Erbfall, nach einem Unfall oder bei der Versicherungseinstufung – ein Kfz-Wertgutachten liefert eine objektive Einschätzung über den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Doch wer darf ein solches Gutachten eigentlich erstellen? Und worauf sollten Auftraggeber achten, um ein rechtssicheres Ergebnis zu erhalten?
Wertgutachten: Wofür werden sie benötigt?
Ein Kfz-Wertgutachten dokumentiert detailliert den Zustand, die Ausstattung und den Marktwert eines Fahrzeugs. Es wird häufig in folgenden Situationen benötigt:
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Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs (zur Preisbestimmung)
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Versicherungen, z. B. bei Oldtimern (für die Kaskoeinstufung)
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Erbschafts- oder Scheidungsauseinandersetzungen
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Finanzierungs- oder Leasingrückgaben
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Unfallbewertung, wenn kein reiner Haftpflichtfall vorliegt
Je nach Anlass müssen Gutachten bestimmten formalen oder inhaltlichen Anforderungen genügen. Deshalb ist es wichtig, auf die Qualifikation des Gutachters zu achten.
Wer darf ein Kfz-Wertgutachten erstellen?
Rein rechtlich ist die Erstellung eines Kfz-Wertgutachtens in Deutschland nicht geschützt – theoretisch kann also jeder ein solches Gutachten schreiben. In der Praxis jedoch sind Anerkennung, Qualifikation und Erfahrung entscheidend für die Akzeptanz des Gutachtens bei Gerichten, Versicherungen oder Behörden.
In der Praxis anerkannt sind:
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Diese Sachverständigen werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und verfügen über besondere Fachkenntnisse. Ihr Gutachten gilt als besonders objektiv und rechtssicher.
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Freie Kfz-Sachverständige: Sie sind nicht öffentlich bestellt, verfügen aber oft über eine fundierte Ausbildung (z. B. als Kfz-Meister, Techniker oder Ingenieur) und langjährige Erfahrung. Auch sie dürfen rechtssichere Wertgutachten erstellen, sofern sie nachvollziehbar und qualifiziert sind.
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Gutachter mit Zertifizierung (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024): Diese Zertifizierung belegt die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen nach internationalen Standards.
Achtung bei ungeprüften "Wertschätzungen"
Online-Plattformen oder Händler bieten teilweise kostenlose „Wertanalysen“ an. Diese sind zwar bequem, aber in der Regel nicht rechtlich belastbar. Sie beruhen oft auf standardisierten Datenbanken und können den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs nicht objektiv bewerten. Solche Einschätzungen reichen nicht aus, wenn ein gerichtsfestes oder versicherungsrelevantes Gutachten benötigt wird.
Welche Anforderungen sollte ein Gutachter erfüllen?
Um ein aussagekräftiges und anerkanntes Kfz-Wertgutachten zu erstellen, sollte der Sachverständige folgende Eigenschaften mitbringen:
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Fundierte Ausbildung im Kfz-Bereich (z. B. Meister, Ingenieur, Techniker)
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Nachweisbare Erfahrung im Erstellen von Gutachten
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Transparente Preisgestaltung und klare Kommunikation
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Neutralität und Unabhängigkeit – keine Verbindung zu Werkstätten oder Versicherungen
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Professionelle Dokumentation, inkl. Fotodokumentation und Marktanalyse
Tipp: Auf Verbandsmitgliedschaften achten
Gutachter, die Mitglied in Berufsverbänden wie dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen) sind, unterliegen bestimmten Qualitätsstandards und Weiterbildungsverpflichtungen.