GUTACHTEN
Wer zahlt die Kosten für einen Kfz-Gutachter?
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
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Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – doch danach stellt sich für viele Betroffene eine zentrale Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für das Kfz-Gutachten? Schließlich ist ein professionelles Gutachten notwendig, um den Schaden präzise zu bewerten und die Regulierung mit der Versicherung rechtssicher abzuwickeln. In diesem Beitrag erklären wir, wer wann für das Sachverständigenhonorar aufkommt.
Grundsatz bei unverschuldetem Unfall: Versicherung des Unfallverursachers zahlt
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, gilt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.
Das ist gesetzlich im Rahmen des Schadenersatzes geregelt. Voraussetzung:
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Es handelt sich nicht um einen Bagatellschaden
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Das Gutachten ist erforderlich und angemessen
Ein Gutachten stellt sicher, dass alle Ansprüche korrekt dokumentiert und beziffert werden – darunter Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder der Restwert bei Totalschäden.
Bagatellschaden: Wer zahlt hier?
Liegt der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro, ist kein umfassendes Gutachten erforderlich. In solchen Fällen genügt ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
Beauftragt der Geschädigte trotzdem ein vollständiges Gutachten, ohne dass dies notwendig war, kann er auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb sollte im Zweifel vorab eine fachliche Einschätzung (z. B. durch einen Kfz-Sachverständigen oder die Werkstatt) eingeholt werden.
Wer zahlt bei (Mit-)Schuld oder selbstverschuldetem Unfall?
Wenn Sie den Unfall ganz oder teilweise selbst verschuldet haben, sieht die Lage anders aus:
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Bei Teilschuld: Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten anteilig, entsprechend dem Verschuldungsgrad.
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Bei Alleinschuld: Die Kosten müssen entweder selbst getragen oder über eine vorhandene Kaskoversicherung (Vollkasko) abgerechnet werden – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag deckt solche Leistungen ab.
Achtung: Die Kaskoversicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen oder die Schadensermittlung über eine Partnerwerkstatt durchzuführen. Ein selbst beauftragtes Gutachten wird dann nicht immer vollständig erstattet.
Freie Gutachterwahl: Das steht Ihnen zu
Viele Geschädigte glauben, sie müssten den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren – das ist falsch. Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen freien und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass die Bewertung objektiv erfolgt und nicht im Interesse der Versicherung ausfällt.
Was gehört zu den erstattungsfähigen Gutachterkosten?
Wenn die gegnerische Versicherung zahlen muss, übernimmt sie nicht nur das Grundhonorar des Gutachters, sondern auch:
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Fotodokumentation
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Fahrtkosten
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Porto- und Schreibkosten
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Recherchekosten (z. B. zur Restwertbestimmung)
Voraussetzung: Die Kosten sind marktüblich und transparent im Gutachten ausgewiesen.
Zusammenfassung
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – inklusive aller Nebenkosten, sofern das Gutachten erforderlich ist. Bei Teilschuld oder Eigenschuld hängt die Kostentragung vom Verschuldungsgrad und vom eigenen Versicherungsschutz ab. Wichtig: Unfallgeschädigte dürfen immer einen eigenen, unabhängigen Gutachter wählen – und sollten dieses Recht unbedingt nutzen, um ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.