WETTBEWERBSRECHT
Werbung für VW Touareg V10 TDI ist nicht zu beanstanden
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Berufung gegen Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen
Die Volkswagen AG darf in ihrer Werbung für den Geländewagen Touareg V10 TDI weiter darauf hinweisen, dass das Fahrzeug die Emissionsklasse "EURO 3" erfüllt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig jetzt entschieden (Az. 2 U 236/03).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte die Volkswagen AG verklagt und ihr die Werbung mit der Bezeichnung "EURO 3" untersagen lassen wollen. Diese Werbung sei - so die Klägerin - irreführend, weil der Touareg V10 TDI nicht die "EURO 3"-Abgasnorm für Pkw, sondern nur für leichte Nutzfahrzeuge erfülle. Dieser Auffassung war das Landgericht (LG) Braunschweig nicht gefolgt und hatte die Klage im November 2003 abgewiesen. Die Richter des OLG Braunschweig haben diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die Berufung des Bundesverbandes wegen fehlender Erfolgsaussicht durch Beschluss zurückgewiesen.
Zur näheren Information sind die Entscheidungen des LG und des OLG Braunschweig sowie die Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 13. November 2003 beigefügt.