WETTBEWERBSRECHT
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ETL Rechtsanwälte im Auftrag von "thisnthat66" wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der ETL Rechtsanwälte im Auftrag von "thisnthat66" wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. "Schein"-Privater auf eBay.
Die ETL Rechtsanwälte vertreten die Interessen eines Händlers, welcher unter dem Namen "thisnthat" gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de Produkte aus dem Bereich Elektronik vertreibt. Aktuell verschickten die ETL Rechtsanwälte in seinem Namen eine Abmahnung an eine Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und mit ihm im Wettbewerb steht.
Nach Ansicht der ETL Rechtsanwälte hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem Ersatz für die bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.