WETTBEWERBSRECHT
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der Rechtsanwalt Marcel Wetzel vertritt die Interessen von der Firma TrendLineMix. Diese tritt als Online Händler, der auf verschiedenen Plattformen maritime Dekoration vertreibt, auf. RA Wetzel verschickt nun im Auftrag der Firma TrendLineMix eine Abmahnung an einen Online Händler, welcher seinen Pflichten aus dem VerpackungsG nicht nachgekommen ist.Nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) müssen systembeteiligte Verpackungen registriert sein, um in Umlauf gebracht werden zu dürfen. Ein Verstoß bedeute ein Vertriebsverbot für diese Verpackungen. Zudem liegt darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Ansprüche anderer Mitbewerber wie der Firma TrendLineMix begründen kann.
Der Rechtsanwalt fordert im Namen der Firma TrendLineMix von dem durch die Abmahnung betroffenen Online Händler eine Unerlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem fordert er Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten.
Abmahnung des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testsieger-Emblem
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.