WETTBEWERBSRECHT
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Como Sonderposten GmbH wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz und eines unvollständigem Impressums
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung des Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag der Como Sonderposten GmbH wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und eines unvollständigem Impressums
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Como Sonderposten GmbH. Diese vertreibt online unter anderem Spielzeuge und Luftballons. RA Sandhage verschickte für sie kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Como Sonderposten GmbH im Wettbewerb steht.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein unvollständiges Impressum (Anbieterkennzeichnung) in seinen Angeboten hinterlegt zu haben. Außerdem wurde eine fehlende Kennzeichnung nach dem ProdSG festgestellt.
RA Sandhage fordert daher im Namen der Como Sonderposten GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.
Abmahnung des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testsieger-Emblem
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.