KFZ-GUTACHTER
Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
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Immer wieder taucht nach einem Verkehrsunfall die Frage auf: "Wie lange habe ich eigentlich Zeit, um ein Schadengutachten erstellen zu lassen?"
Die Antwort aus der Praxis ist eindeutig: Während die reinen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche (meist drei Jahre) theoretisch viel Zeit lassen, ist Zögern bei der Gutachtenbeauftragung fatal.
Meine zentrale Empfehlung als Sachverständiger lautet daher: Beauftragen Sie unverzüglich einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Gutachter.
Zwei entscheidende Faktoren machen dieses sofortige Handeln notwendig:
1. Die Pflicht zur Beweissicherung
Ein Gutachten dient primär der Beweissicherung. Es hält den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfallereignis fest. Warten Sie Tage oder gar Wochen, riskieren Sie den Verlust wichtiger Beweismittel:
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Witterungseinflüsse: Regen, Rost oder Schmutz können Spuren (z. B. Lackabrieb des Gegners) verwischen oder den Schaden verschlimmern.
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Verschlechterung: Ein unbemerkter Riss in einem Schlauch kann über Nacht zu einem größeren Flüssigkeitsverlust führen.
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Nutzung: Wird das Fahrzeug (auch nur minimal) bewegt, können Vorschäden oder neue Schäden entstehen, die eine klare Abgrenzung zum Unfallschaden erschweren.
Im schlimmsten Fall kann der Gutachter den ursprünglichen Schaden nicht mehr zweifelsfrei dokumentieren. Dies öffnet der gegnerischen Versicherung Tür und Tor für Kürzungen oder gar die Ablehnung der Haftung, da der Beweis für Art und Umfang des Schadens fehlt.
2. Die Dauer der Schadensregulierung
Der zweite Faktor ist die Verfahrensgeschwindigkeit. Die Schadensregulierung bei Versicherungen ist oft ein langwieriger Prozess. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, und die Prüffristen (oft vier bis sechs Wochen) beginnen erst, wenn der Versicherung alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Das wichtigste Dokument zur Bezifferung Ihres Anspruchs ist das Gutachten.
Wenn Sie selbst zwei Wochen warten, bis Sie den Gutachter beauftragen, und dieser zwei Tage für die Erstellung benötigt, haben Sie bereits fast drei Wochen verloren, bevor die Versicherung überhaupt mit der Prüfung beginnt. Um eine schnelle Bearbeitung und damit eine zügige Auszahlung Ihres Schadens (sei es die Reparaturkostenübernahme oder die Auszahlung der fiktiven Abrechnung) zu ermöglichen, muss das Gutachten schnellstmöglich eingereicht werden.
Die klare Empfehlung: Verschwenden Sie keine wertvolle Zeit
Warten Sie nach einem unverschuldeten Unfall nicht auf die Versicherung oder auf unbestimmte Fristen. Handeln Sie proaktiv. Die sofortige Beauftragung eines Sachverständigen sichert Ihre Beweise und ist der Startschuss für eine zügige finanzielle Regulierung.