GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Wie sollten Unternehmer auf eine schlechte Bewertung reagieren? - 5 Tipps vom Rechtsanwalt
Autor: gulden röttger rechtsanwälte - Rechtsanwalt
Wenn es zu schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als äußerst zielführend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen:
- Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fällt - egal, was über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt.
- Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt für das Feedback, da jede Rückäußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
- Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu dem Verfasser der Bewertung auf, sofern dessen Identität bekannt ist. Entschuldigen Sie sich für Fehler und Unstimmigkeiten, sofern es zu solchen gekommen sein sollte. Kommen Sie dem Kunden entgegen. Lassen Sie sich jedoch nicht erpressen.
- Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu dem Portal auf, auf dem die Bewertung veröffentlicht wurde, wenn die Bewertung anonym abgegeben wurde. Stellen Sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar und bitten um Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage).
- Dokumentieren Sie die Bewertung in Form eines Screenshots und übermitteln die Angelegenheit im letzten Schritt an einen Anwalt, wenn die Maßnahmen Nummer 1 bis Nummer 4 nicht zur Lösung führen.
Bewertungen löschen - wann geht das❓
Anworten finden Sie hier im Video:
https://www.youtube.com/watch?v=5ORIRyGa9J0
#Bewertungen und Onlinerezensionen werden für Unternehmen und Selbstständige immer wichtiger, da sich immer mehr Menschen an den Einträgen orientieren. Schlechte Bewertungen führen zu direkten Umsatzverlusten und Imageschäden. Egal ob bei einem Arzt oder auf Amazon.