MITARBEITERBETEILIGUNG
Wie wird ESOP versteuert?
Autor: Herr Dominik Konold - Unternehmensberater
zuletzt bearbeitet am:
Ein Überblick über die Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz 2024.
Employee Stock Ownership Plans (ESOPs) stellen ein wesentliches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -beteiligung in jungen, innovativen Unternehmen dar. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihrem Unternehmen zum Jahresbeginn 2024 erheblich verbessert. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Besteuerung von ESOPs in Deutschland.
Grundlagen: Was ist ein ESOP?
Ein Employee Stock Ownership Plan (ESOP) erlaubt es Arbeitnehmer:innen, Anteile an ihrem Arbeitgeberunternehmen zu erwerben oder geschenkt zu bekommen. Ziel ist es, Anreize für langfristiges Engagement zu schaffen und Mitarbeitende am unternehmerischen Erfolg zu beteiligen.
Doch gerade steuerlich war die Beteiligung bislang unattraktiv: Mitarbeitende mussten den geldwerten Vorteil aus der Übertragung der Anteile sofort versteuern – obwohl ihnen häufig noch keine liquiden Mittel zur Verfügung standen. Dies führte zu sogenannten Dry-Income-Problemen, also Steuerlast ohne entsprechendes Einkommen.
Steuerliche Neuerungen im Überblick
1. Anhebung des Steuerfreibetrags
Der steuerfreie Betrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wurde von EUR 1.440 auf EUR 2.000 jährlich angehoben. Dieser Freibetrag greift unabhängig vom Besteuerungsaufschub und bietet somit eine sofortige steuerliche Entlastung bei geringeren Beteiligungsvolumina.
2. Verlängerung des Besteuerungsaufschubs
Die bisherige Möglichkeit, die Besteuerung aufzuschieben, wurde deutlich erweitert:
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Aufschubfrist: Die maximale Frist für den Steueraufschub wurde von 12 auf 15 Jahre erhöht.
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Bedingungen für den Aufschub:
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Das Unternehmen darf weniger als 1.000 Beschäftigte haben.
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Entweder eine Bilanzsumme von unter 86 Mio. EUR oder einen Umsatz von unter 100 Mio. EUR aufweisen.
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Die genannten Schwellenwerte müssen in einem bestimmten Zeitraum eingehalten werden, auch diese Fristen wurden verbessert.
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Dieser Aufschub endet vorzeitig, wenn:
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die Beteiligung veräußert wird (Exit),
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sie anderweitig verwertet wird oder
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das Arbeitsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung).
3. Dry-Income-Vermeidung durch erweiterten Aufschub
Ein Problem war bisher, dass nach Ablauf des Aufschubs (bisher nach 12, nun 15 Jahren) eine Besteuerung selbst dann greifen konnte, wenn noch kein Exit stattgefunden hatte. Diese Gefahr des Dry Income wird nun abgefedert:
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Der Steueraufschub kann bis zur tatsächlichen Veräußerung verlängert werden.
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Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss unwiderruflich die Haftung für die Lohnsteuer bei der späteren Veräußerung übernehmen.
Dies bedeutet in der Praxis: Solange der Arbeitgeber bereit ist, für die spätere Steuer einzustehen, kann die Besteuerung bis zum Exit hinausgeschoben werden – und das Risiko einer Steuerzahlung ohne liquide Mittel wird erheblich gesenkt.
4. Erweiterter Kreis der Begünstigten
Neu ist außerdem: Auch Gesellschafter, Gründer oder Investoren dürfen künftig entsprechende Beteiligungsprogramme auflegen. Dies öffnet die Tür für flexiblere Modelle, insbesondere im Umfeld von Private Equity und Venture Capital, wo Beteiligungen oft nicht direkt vom Unternehmen, sondern von Beteiligungsgesellschaften gewährt werden.
5. Erhöhtes Höchstalter der Unternehmen
Bisher konnten nur junge Unternehmen bis zu einem Alter von 12 Jahren ESOPs mit steuerlichem Aufschub anbieten. Diese Grenze wurde auf 20 Jahre erhöht, was vor allem mittelständischen Wachstumsunternehmen neue Spielräume eröffnet.
Zusammenfassung und Fazit
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein längst überfälliger Schritt gelungen, um Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland attraktiver zu machen. Die Änderungen beseitigen zentrale Hemmnisse – allen voran das Dry-Income-Risiko – und ermöglichen mehr Unternehmen, von den Vorteilen eines ESOPs zu profitieren. Sowohl Startups als auch wachsende Mittelständler gewinnen neue Optionen, Talente langfristig ans Unternehmen zu binden.
Wer ein ESOP-Programm plant, sollte die neuen Rahmenbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls rechtlich und steuerlich begleiten lassen – denn die Attraktivität hängt entscheidend von einer klugen und rechtssicheren Ausgestaltung ab.