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Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
Dies geht aus einer neuen Entscheidung des LAG Hessen vom 28.01.2013; (Az. 16 Sa 593/12) hervor. Im Streitgegenständlichen Fall hatte ein Rohrleitungsmonteur seit August 3000 für seinen Arbeitgeber Rohre geprüft und montiert. Im August 2007 führte er bei einer Kundin eine Inspektion ihrer Rohrleitungen durch und wechselte diese später aus. Dafür verlangte er von der Kundin einen Betrag in Höhe von 900 Euro, den er für sich behielt und für den er auch keine Quittung ausstellte. Das Ganze flog erst im Jahre 2011 auf, als die Kundin wegen einer mangelhaften Montage die Nachbesserung verlangte. Das LAG Hessen sah dieses Verhalten als einen so schwerwiegenden Loyalitätsverstoß an, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen auf dem deutschen Glasmarkt, seit 1974 als Schlosser beschäftigt. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschloss sich die Beklagte, einen Teil ihrer Produktion stillzulegen. Zur sozialen Abfederung wurde mit dem Betriebsrat für diesen Produktionsteil ein Sozialplan abgeschlossen, wodurch der Kläger in eine Transfergesellschaft wechselte und zusätzlich eine Abfindung erhielt. Ein knappes halbes Jahr später wurde der komplette Betrieb stillgelegt, wofür wiederum ein Sozialplan erstellt wurde. Der Kläger war der Auffassung, dass sich seine Abfindung nach dem jüngsten Sozialplan richten müsste und für ihn einen Mehrbetrag von ca. 13.000 EURO bedeuten würde. Nachdem das ... weiter lesen
Wenn der Ehemann einer Arbeitnehmerin deren Kollegen als bescheuert bezeichnet und ihnen „eins auf die Fresse“ androht, rechtfertigt dies in der Regel keine Kündigung. Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 05.04.2013, Aktenzeichen: 10 Sa 2339/12. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen beleidigt und bedroht, rechtfertigt dies regelmäßig eine (fristlose) Kündigung unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Das Landesarbeitsrecht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem nicht die Arbeitnehmerin persönlich, sondern deren Ehegatte die Kollegen beleidigt und bedroht ... weiter lesen
Der Kläger ist bei dem beklagten Freistaat als Diplom-Lehrer für das Unterrichtsfach Deutsch angestellt. Im Sommer 1996 ist er in Urwahl zum Oberbürgermeisters der Stadt S. und darauf in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden. Der Kläger hat im August 1996 für die siebenjährige Amtszeit unbezahlten Sonderurlaub erbeten. Das zuständige Regierungspräsidium hat den Antrag des Klägers zurückgewiesen, weil eine Beurlaubung ausschließlich im Interesse des Klägers liege. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und den beklagten Freistaat zur Gewährung von Sonderurlaub verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 410/19 entschieden, dass beim Vorliegen eines Falles der planmäßigen Überversorgung im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sogenannten Nettolimitierung, rechtfertigen können. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 35/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich: Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit könnten die Änderung einer Anpassungsregelung stützen, so das BAG. Dem Kläger war von seinem früheren Arbeitgeber – einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht erklärte zum Beispiel in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form ... weiter lesen
Bei einem Betriebsübergang ist es oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert, und dies sogar bezüglich sehr wichtiger Bestandteile wie des Stundenlohns. Solche Fälle treten regelmäßig dann auf, wenn im Betrieb des Veräußerers ein Tarifvertrag galt, der dann mit einem anderen, im Betrieb des Erwerbers geltenden Tarifvertrag kollidiert. § 613 a BGB ordnet zwar an, dass der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in die Arbeitsverhältnisse eintritt. Er regelt aber weiter, dass Rechte und Pflichten, die durch einen Tarifvertrag geregelt werden, Inhalt des Arbeitsvertrags werden und nach Ablauf eines Jahres vom Erwerber ... weiter lesen
„Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.“ (Quelle: Bundesarbeitsgericht ) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat beits im Jahre 2005 (BAG, Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04) entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Kürzung des Arbeitslosengeldes zusteht, wenn er sich zu spät bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet. Selbst wenn ... weiter lesen