


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Düsseldorf (jur). Unternehmen dürfen eine Facebook-Seite im Internet einrichten, ohne den Betriebsrat vorher zu fragen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier kein Mitbestimmungsrecht vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am Montag, 12. Januar 2015, gefällten Beschluss (Az.: 9 Ta BV 51/14). Eine Mitbestimmung gelte nur für „technische Einrichtungen“, die der Überwachung von Mitarbeitern dienen.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in fünf Transfusionszentren Blutspenden entgegengenommen, diese verarbeitet und verkauft. Auf dem social media Portal www.facebook.de richtete die Firma ein eigenes Unternehmensprofil ein. Nutzer konnten dort Kommentare ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris).
Ausgangslage:
Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen