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Müssen unternehmensintern Versetzungen vorgenommen werden, darf der Kreis der in Frage kommenden Arbeitnehmer nicht auf ehemals befristet beschäftigte eingegrenzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch bei dienstlichen Versetzungen hat der Arbeitgeber einige Dinge zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 10 AZR 915/12), dass die Grundsätze billigen Ermessens auch in bei Versetzungen eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Versetzung geklagt. Sie war zunächst in einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Scheinselbstständigkeit ist eines der Kernthemen meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung führt vermehrt Prüfungen in diesem Zusammenhang durch, um Beiträge in die Rentenkasse zu bekommen. Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und bloßen Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, fällt dabei in der Praxis oft nicht leicht. Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit der Einordnung bestimmter Tätigkeiten. Sozialgericht Stuttgart zur Einordnung eines Dozenten In einem aktuellen Urteil hat sich etwa das Sozialgericht Stuttgart mit der ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
1. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Aus dieser Definition ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Scheinselbständige z.B. sind Arbeitnehmer. 2. So gelten Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer, obwohl – teils nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift – bestimmte arbeitsrechtliche Regeln auch auf diese Personengruppen angewandt werden. 3. Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gehören zum Beispiel auch die Rechtsstreitigkeiten ... weiter lesen
• Abreden, über die Erreichung von Leistungszielen in einem bestimmten Zeitraum, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Zielvereinbarungen. Typischerweise sind Zielvereinbarungen mit monetären Leistungsanreizen verbunden. • Der Bonus aus der Zielvereinbarung ist eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter. • Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit unterliegen die Bestimmungen der Zielart sowie die Gewichtung einzelner Ziel der Vertragsfreiheit. Es wird vertreten, dass die Sittenwidrigkeit dann gegeben ist, wenn der Bonus 30 Prozent der Gesamtvergütung überschreitet. • Regelmäßig werden auch Stichtags- und ... weiter lesen
München (jur). Arbeitgeber dürfen bei der Höhe der betrieblichen Altersversorgung auf das Einkommen der letzten zehn Jahre abstellen. Es stellt keine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn diese noch vor dem Zehnjahreszeitraum in Vollzeit gearbeitet haben und dieses Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem am Mittwoch, 20. Juli 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 Sa 588/21). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung gewährt. Danach richtete sich die Höhe des „Festrentenbetrags“ nach dem durchschnittlichen Einkommen der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Dienst-PC am Arbeitsplatz bietet – neben seiner offensichtlichen Funktion als Arbeitswerkzeug – auch eine Reihe von Verlockungen für Arbeitnehmer. Dazu zählt insbesondere die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, die immer wieder zu Streitigkeiten, speziell auch infolge von Kündigungen, führt. Doch es gibt auch noch weitere fragwürdige Nutzungsmöglichkeiten, die das Risiko eines Jobverlustes mitbringen. Erstellung von Raubkopien durch Arbeitnehmer: In einem recht aktuellen Urteil hatte das Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
Ist die Internetnutzung durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zulässig und wenn ja, in welchem Umfang? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zur Nutzung des Internets eingegangen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maßgeblich für die Klärung der Frage, ob das Internet vom Arbeitnehmer während der Arbeitszeit genutzt werden darf, ist der Arbeitsvertrag. Sofern eine Nutzung vertraglich erlaubt ist, kann das Internet für private Zwecke benutzt werden, wenn nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung verletzt wird. Unzulässige Nutzung: Eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten liegt dann ... weiter lesen
Der bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftige Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er verlangt von der Beklagten die Lohnerhöhung gemäß dem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996. Die aus einem Insolvenzverfahren über ein tarifgebundenes Unternehmen hervorgegangene Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte keinem Arbeitgeberverband an. Sie hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag geschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der einschlägigen Flächentarifverträge verwiesen wurde. Die Beklagte, ebenfalls nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, hat den Betrieb zum 1. November 1995 übernommen. Sie hat den Firmentarifvertrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit demnach erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Dies bedeutet, dass auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen bleibt. Hiervon ... weiter lesen
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber Zeugnisberichtigung verlangen, wenn das Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Form und Inhalt (zutreffende Tatsachen und Beurteilungen) entspricht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bei diesem Anspruch handelt es sich genauer gesagt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch um den Erfüllungsanspruch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (vgl. BAG, Urteil v. 16.10.2007, 9 AZR 248/07). Voraussetzungen: Voraussetzungen für das berechtigte Begehren des Arbeitnehmers, ein neues Arbeitszeugnis zu erhalten, sind im Zeugnis enthaltene - falsche Tatsachen - ... weiter lesen